Rechtsanwalt in Amberg Stefan Roggenhofer
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Fragen Sie uns!

Seit 2004 stehen wir Ihnen als erfahrene Ansprechpartner in Rechts- und Steuerfragen zur Verfügung.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin oder kontaktieren Sie uns per E-Mail.

Was ist zu beachten?

Zunächst einmal gar nichts! Wir informieren Sie umfassend über alle Aspekte des Mandatsverhältnisses. Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Kooperation

Auf zwei Etagen beraten wir Sie in Bürogemeinschaft zusammen mit Steuerberatern, Wirtschaftsfachleuten und Buchhaltungsprofis.

Wir bieten Ihnen eine umfassende rechtliche, betriebswirtschaftliche und steuerliche Beratung unter einem Dach.

Wir setzen Ihre Ansprüche durch.

RA Stefan Roggenhofer

 

Wir sind auf das Privatrecht und das damit verbundene Prozessrecht spezialisiert. Unsere Schwerpunkte liegen in den Bereichen Arbeitsrecht, Mietrecht, Gesellschaftsrecht, Kaufrecht und Verkehrsrecht/Verkehrsunfallrecht.

 

Unabhängig davon prüfen wir gerne unverbindlich Ihr persönliches Anliegen und empfehlen Ihnen im Zweifelsfall unabhängig mit uns vernetzte Rechtsanwältinnen / Rechtsanwälte / Kanzleien. Nehmen Sie hierzu kostenlos und unverbindlich Kontakt mit uns auf.

Arbeitsrecht

Wir prüfen Arbeitsverträge, entwerfen spezielle Vertragsklauseln und beraten Sie über Ihre Rechte. Im Schadensfall begleiten wir Sie bei Kündigungsfragen und gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Handels- und Gesellschaftsrecht

Als Partner kleiner und mittlerer Unternehmen helfen wir Ihnen beispielsweise bei Fragen zur Gesellschaftsform und Vertragsgestaltung bis hin zur individuellen Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Mietrecht

Häufige Aspekte unserer anwaltlichen Beratung sind hier Streitigkeiten über Mietzahlungen, Mieterhöhungsverlangen, alles rund um mietrechtliche Kündigungen und gewerbliche Mietverhältnisse.

Verkehrsrecht/ Verkehrsunfallrecht

Rund 2,5 Millionen Verkehrsunfälle ereigneten sich nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2023 auf deutschen Straßen. Den Geschädigten stehen neben dem Ersatz des Sachschadens häufig auch Ansprüche auf Schmerzensgeld, Nutzungsausfall etc. zu. Wir beraten Sie.

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