Die Höhe unserer Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung.
Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen beträgt unser Honorar mindestens die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Vergütungsverzeichnis (VV RVG), § 49b Abs. 1 Satz 1 BRAO und § 4 Abs. 1 RVG.
Für einen Überblick über Ihr Kostenrisiko empfehlen wir Ihnen die Onlinerecherche, z.B. mit dem Stichwort "RVG-Rechner".
Weitere Informationen erhalten Sie außerdem unter www.brak.de.
Rechtsanwaltskanzlei
Stefan Roggenhofer
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